Außergewöhnliche Kosten & Einmalaufwendungen

Außergewöhnliche Kosten und Einmalaufwendungen sind nicht wiederkehrende Ausgaben, die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb eines Unternehmens gehören, wie z. B. Rechtsstreitigkeiten, Restrukturierungskosten, Wertberichtigungen von Vermögenswerten oder Kosten im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder einmaligen Projekten. Diese Posten können die Profitabilität eines Unternehmens erheblich verzerren, wenn sie nicht korrekt identifiziert und bereinigt werden. Im M&A-Kontext normalisieren Käufer und Verkäufer häufig die Finanzzahlen, indem sie solche Kosten ausschließen, um ein klareres Bild der nachhaltigen Erträge und Cashflows zu vermitteln.

P4i erkennt und bereinigt außergewöhnliche Kosten und Einmalaufwendungen, um sicherzustellen, dass die Finanzzahlen die tatsächliche, wiederkehrende Leistungsfähigkeit eines Unternehmens in M&A-Transaktionen widerspiegeln.

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